Was ist und was macht eine DO?

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Wer in Deutschland spanischen Wein einkauft, der dürfte bei neun von zehn Weinen auf den Vermerk D.O. oder D.O.Ca auf dem Vorder- oder Rückenetikett stoßen. Was diese Abkürzungen bedeuten und welche Handlungen dahinter stehen, erklären wir in diesem Beitrag.

Was bedeuten DO und DOCa?

D.O. und D.O.Ca gelten als sogenannte geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und fallen in oberster Instanz in die Zuständigkeit der Europäischen Union. Produkte mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung zeichnen sich durch zwei Merkmale aus: a) eine klar definierte geografische Herkunft und b) eine spezifische Qualität. 

Machen wir dies an einem konkreten Beispiel fest: Wer zum Beispiel einen Rotwein mit der Herkunftsbezeichnung D.O. Jumilla kauft, kann sich darauf verlassen, dass die Trauben aus diesem geografisch klar definierten Gebiet stammen und der Wein ebenfalls in diesem Gebiet nach bestimmten Qualitätsstandards hergestellt wurde. Für die Festlegung dieser Standards ist in jeder D.O. bzw. D.O.Ca ein eigener Kontrollrat zuständig. 

Weine, die innerhalb der geografischen Grenzen und der Regularien einer solchen D.O. und D.O.Ca erzeugt werden, gelten als Qualitätsweine (im Gegensatz zu den eine Stufe weiter unten angesiedelten Landweinen, den Vino de la Tierra).

Übrigens: D.O. ist die Abkürzung für „Denominacion de Origen“ (dt.: Herkunftsbezeichnung). D.O.Ca steht für „Denominacion de Origen Calificada“ (dt.: Qualifizierte Herkunftsbezeichnung). Der Unterschied zwischen D.O. und D.O.Ca ist nicht allzu groß, jedoch sind in einer DOCa gewisse Vorschriften bezüglich Weinbereitung und Weinabfüllung nochmals strenger als in einer DO geregelt. Aktuell gibt es in Spanien 68 DO-Gebiete (plus 20 Vino de Pago, die ebenfalls als DO gelten) und nur zwei Appellationen mit DOCa-Status (Rioja und Priorat).

Was sind die Aufgaben einer DO? 

Kurz gesagt, gibt eine D.O. die Regeln für Weinbau und Weinbereitung in einem bestimmten Gebiet vor und ebenfalls kontrolliert sie die Einhaltung dieser Regeln. Für diese Aufgaben ist ein sogenannter Kontrollrat (Consejo Regulador) zuständig.

Die Vorgaben beginnen bereits im Weinberg: Sie betreffen zugelassene Rebsorten, die maximale Höhe der Ernteerträge und sogar die Pflanzendichte je Hektar. Zum Beispiel muss letztere in der DO Cava zwischen mindestens 1500 und maximal 3500 Rebstöcken liegen. Mitunter existieren auch Vorschriften zu Rebenerziehungssysteme und zur Weinlese. In der galicischen DO Rías Baixas ist Maschinenlese beispielsweise verboten, in der DO Rueda wiederum erlaubt.

Bezüglich Weinbereitung gelten ebenso etliche Vorschriften, zum Beispiel bei der Pressung: Viele DOs erlauben maximal 65 Liter Most bei 100 kg Trauben. Der Grund: Wird zu stark bzw. zu viel gepresst, erhalten wir einen weniger hochwertigen Most. Üblich ist es fernerhin, dass Mindest- und Maximalgrade für Alkohol- und Gesamtsäuregehalt eines Weins definiert sind. Auch die Reifezeiten für Crianza, Reserva und Gran Reserva fallen in die Bestimmungen: Die DOCa Rioja verlangt für eine Crianza zum Beispiel mindestens zwölf Monate Ausbau in Barriques, während in vielen anderen DOs nur sechs Monate Fassausbau in dieser Kategorie verpflichtend sind. 

Dies sind ein paar von vielen Beispielen, wie die DOs Einfluss auf Weinbau und Weinbereitung in ihrem Gebiet nehmen. 

Last, but not least prüft eine DO die fertigen Weine, bevor sie in Umlauf gelangen. Dies erfolgt mittels chemischer Analysen sowie einem Tasting-Panel, für das Weinexperten herangezogen werden, die die Weine verkosten. Es gibt Weine, die am Ende durch eine solche Degustation fallen und somit nicht mit einem DO-Siegel in den Handel gegeben werden dürfen.

Übrigens: Die älteste Weinregion Spaniens ist die DOCa Rioja. Wir empfehlen einen Wein klassischen Stils, der die Charakteristik der Appellation am besten beschreibt:

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Kritik und positive Seiten

Man kann den Kontrollrat einer DO als Hüter von Qualität in einem Weingebiet verstehen. Das bedeutet aber nicht, dass sie keiner Kritik ausgesetzt sind. Nicht wenige Winzer bzw. Weingüter ziehen es vor, ihre Erzeugnisse als Landweine auf den Markt zu geben, weil sie die Vorschriften einer DO als unpassend, unsinnig oder zu weit gehend empfinden. Mitunter gelangen absolute Top-Weine als Landweine klassifiziert in den Handel. Es gibt diesbezüglich zahlreiche Beispiele.

Darüber hinaus rufen die zuvor erwähnten Tasting-Panels immer wieder Kritik hervor. In den Verkostungen fallen mitunter Weine durch, die nicht schlecht, sondern ungewöhnlich sind und nicht dem Mainstream-Geschmack entsprechen. Trotzdem stufen sie die Verkoster als fehlerhaft ein. Hier zeigt sich, wie unflexibel und engstirnig manche DOs sind, was Weinvielfalt betrifft. Erst neulich machte wieder ein solcher Fall in der DO Ribeiro von sich reden, als ein Wein der großartigen Winzerin Iria Otero durch solch eine Verkostung fiel.

Die Vorschriften und Kontrollen innerhalb eines DO-Gebiets haben auch ihre guten Seiten, wie ein aktueller Fall aus Katalonien zeigt. Hier haben Inspektoren der Anbaugebiete DOQ Priorat, DO Montsant und DO Terra Alta einen vermeintlichen Millionenbetrug entdeckt und zur Untersuchung an die Polizei übergeben. Ganz konkret sieht es danach aus, als habe eine Weingruppe einfachen Bulkwein abgefüllt und mit gefälschten Garantiesiegeln der drei genannten Weingebiete als Qualitätswein zu überhöhten Preisen in den Handel gegeben. In diesem Fall trug die Arbeit und Kontrolle dieser drei DOs dazu bei, einem vermeintlichen Betrüger (die Ermittlungen dauern an und es wurde Anklage erhoben) das Handwerk zu legen.

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