Spaniens berühmtester Schaumwein – der Cava – befindet sich im Wandel. So hat der Kontrollrat der Appellation D.O. Cava im vergangenen Jahr ein neues Regelwerk zu Herkunfts- und Reifeangaben beschlossen, das ab Sommer 2021 in Kraft tritt. Für Cava-Liebhaber bringt das neue Reglement viele Vorteile und mehr Transparenz mit sich. Im Folgenden Beitrag erklären wir die wichtigsten Neuerungen und Änderungen bei Cava.
Die Entstehung von Cava
Zuerst ein bisschen Geschichte: Im Jahr 1872 führte Josep Raventos die Champagner-Methode in Katalonien ein. Zwar erzeugten katalanische Winzer bereits davor Schaumweine, aber eben nicht im klassischen Verfahren mit der zweiten Gärung in der Flasche, welches wir in diesem Beitrag bereits genauer beschrieben und erklärt haben.
Anfangs hießen die katalanischen Schaumweine noch „Xampagny“. Der Name Cava (katalanisch: Keller bzw. Höhle) etablierte sich erst so langsam ab den 1960er-Jahren. Cava stand damals schlichtweg für einen Schaumwein, der nach traditioneller Methode erzeugt wird. Das Zentrum dieser Schaumweine war stets Katalonien, insbesondere das Penedès-Gebiet. Doch auch in Aragon, La Rioja, Valencia und der Extremadura fanden sich Weingüter, die mit der klassischen Methode arbeiteten.
Erst als 1986 die Appellation D.O. Cava gegründet wurde, kam zur Herstellungsmethode nun auch eine geografische Komponente hinzu: Den Namen „Cava“ durfte fortan nur noch tragen, was zum einen nach traditioneller Methode gekeltert wurde und zum anderen aus einem Gebiet stammt, das der Cava-Zone angehört. Aus historischen Gründen wurden bestimmte Gemeinden der zuvor genannten autonomen Regionen Aragon, La Rioja, Valencia und Extremadura deshalb mit in die Cava-Appellation aufgenommen, was wiederum bedeutet, dass es sich um kein geografisch zusammenhängendes Gebiet handelt.
Die neuen Zonen der D.O. Cava
Obwohl spanischer Cava aufgrund der verschiedenen geografischen Gebiete sehr heterogen ist, war für Weintrinker bislang auf dem Etikett nicht ersichtlich, von woher ein Cava genau kommt. Dies ändert sich ab sofort: Die D.O. Cava hat im Jahr 2020 die Appallation neu in vier Zonen eingeteilt:
- Die Zone Comtats de Barcelona umfasst alle katalanischen Cava-Gebiete. Aus dieser Zone stammen über 90 Prozent aller erzeugter Cavas. Comtats de Barcelona ist wiederum in fünf Subzonen unterteilt. Die wichtigste Subzone darunter ist „Valls d’Anoia-Foix“. In dieser Subzone liegt das Penedès-Gebiet, das allein auf über 75% der Cava-Gesamtproduktion kommt.
- Die Zone Valle del Ebro deckt diverse kleinere Cava-Gebiete in den autonomen Gemeinschaften Aragon und La Rioja ab. Diese Zone enthält zwei Subzonen: Alto Ebro (La Rioja) und Valle del Cierzo (Aragon).
- Die Zone Altos de Levante deckt ein Cava-Gebiet in der Region Valencia ab.
- Die Zone Vinedos de Almendralejo deckt ein Cava-Gebiet in der Extremadura ab.
In Zukunft werden diese Zonen und Subzonen auf dem Rücketikett eines jeden Cavas genannt. Somit erfahren wir Verbraucher nun Genaueres über die konkrete Herkunft des Schaumweins. Dies macht absolut Sinn, denn das Terroir in der Extremadura (kontinentales Klima) ist nun einmal völlig anders als jenes in Katalonien (mediterranes Klima) oder in La Rioja (mit einem atlantischem Einfluss). Die einzige Frage, die sich hierbei stellt: Warum eigentlich erst jetzt diese Einteilung in Zonen und nicht schon viel früher?
Neue Klassifikationen bezüglich Reifezeit
Ein wichtiges Qualitätskriterium bei traditionell hergestellten Schaumweinen ist die Dauer des Hefelagers in der Flasche. Eine längere Reifezeit wirkt sich positiv auf Struktur und aromatische Komplexität des Schaumweins aus.
Bezüglich Flaschenreife/Hefelager hat die D.O. Cava die Klassifikationen ebenfalls neu geregelt. In Zukunft gibt es zwei Hauptkategorien:
Die Basiskategorie nennt sich Cava de Guarda. Die Mindestlagerzeit eines Cavas vor dem Degorgieren beträgt 9 Monate. Derzeit fallen etwa 87 Prozent aller erzeugten Cavas in diese Basiskategorie.
Die Premiumkategorie Cava de Guarda Superior ist in drei Gruppen unterteilt:
1) Guarda Superior Reserva: Mindestlagerzeit 18 Monate
2) Guarda Superior Gran Reserva: Mindestlagerzeit 30 Monate
3) Guarda Superior Paraje Calificado als höchste Kategorie: Hier ist eine Mindestlagerzeit von 36 Monaten vorgeschrieben. Zudem müssen die Trauben aus einer klassifizierten Einzellage stammen, für die u.a. strengere Vorgaben zu Ernteerträgen gelten.
Hinzu kommt: Alle Cavas der Superior-Kategorie müssen spätestens ab 2025 aus biologischem Anbau stammen! Aktuell umfasst die „D.O. Cava“ 38.000 Hektar Rebland, von denen sieben Prozent biologisch zertifiziert sind. Dieser Anteil wird sich in den folgenden Jahren merklich erhöhen.
Neues Siegel: Elaborador Integral
Last, but not least können Weingüter, die den gesamten Produktionsprozess vom Anbau der Trauben bis zur Abfüllung auf ihrem eigenen Anwesen durchführen, in Zukunft das neue Siegel „Elaborador Integral“ auf dem Rücketikett platzieren. Mit diesem Siegel wird die Transparenz für jene Verbraucher verbessert, die Wert darauf legen, dass ein Wein aus einer Hand stammt (z.B. ohne Zukauf von Trauben oder Grundweinen).
Spanischer Cava und ein Fazit zum neuen Reglement
Das Thema spanischer Cava wird komplexer und vielseitiger. Die neu eigeführten Siegel, Zonen und Klassifikationen der D.O. Cava verlangen von Verbrauchern mehr Vorwissen, da sie recht umfangreich sind. Als Leserin und Leser dieses Beitrags wissen Sie nun über die wichtigsten Änderungen und Merkmale bei den Cavas Bescheid. Insgesamt tragen die neuen Klassifikationen zu mehr Transparenz bezüglich Herkunft und Qualität eines Cavas bei und sind deshalb sehr zu begrüßen.
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